Auszahlung Mehrzeiten
- Details
- Geschrieben von Torsten Richter
- Kategorie: Mitglied werden
- Erstellt: 14. Februar 2019
Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Beschäftigungsstatus:
- BeamtInnen zahlen in den Jahren 2018/2019 0,81 Prozent und in den Jahren 2020/2021 0,83 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der sie besoldet werden
- Angestellte mit Tarifvertrag zahlen in den Jahren 2018/2019 0,75 Prozent und in den Jahren 2020/2021 0,76 der Entgeltgruppe und -stufe, nach der vergütet wird; Angestellte ohne Tarifvertrag zahlen 0,7 Prozent des Bruttogehalts.
- Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
- Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrags.
- Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
- Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro, Mitglieder im Referendariat oder Praktikum zahlen einen Festbetrag von 4 Euro, in Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit der beitragsfreien Mitgliedschaft
- für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst besteht in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit der beitragsfreien Mitgliedschaft
- bei EmpfängerInnen von Pensionen beträgt der Beitrag 0,68 Prozent des Bruttoruhestandsbezuges
- bei RentnerInnen beträgt der Beitrag 0,66 Prozent der Bruttorente.
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