Vor knapp einem Jahr beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt, die Altersermäßigung bei der wöchentlichen Arbeitszeit der Lehrkräfte um zwei Lebensjahre hinauszuschieben. Die GEW Sachsen-Anhalt unterstützt nun eine Kollegin, die von dieser Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen direkt betroffen ist, in einem Normenkontrollverfahren. Damit soll geprüft werden, ob das Handeln der Landesregierung rechtlichen Grundsätzen entsprach.
Die GEW Sachsen-Anhalt vertritt die klare Auffassung, dass es für Schulen angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen ein „Weiter so!“ nicht geben darf. Wenn offene Schulen aus bildungspolitischen und sozialen Gründen heraus höchste Priorität haben sollen, dann müssen Lehrkräfte und das pädagogische Personal wie auch die Kinder und Jugendlichen besonders geschützt werden. Ganz klar gilt der Grundsatz „Prävention geht vor Reaktion“. Die GEW erhebt folgende Forderungen gegenüber der Landesregierung:
Die Corona-Pandemie hat zu einer deutlichen Mehrbelastung an den Schulen geführt. Viele Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter*innen arbeiten im Corona-Regelbetrieb mehr als vorher. Das sind erste zentrale Aussagen des „Sorgentelefons“, das die GEW Sachsen-Anhalt seit einigen Wochen zur Unterstützung der Schulen anbietet.
Die GEW Sachsen-Anhalt ruft für den 21. Oktober 2020 ihre tarifbeschäftigten Mitglieder, die in den Warnstreikaufrufen näher bezeichnet sind, zum Warnstreik auf.