Der Investitionsstau an den Bildungseinrichtungen ist in Sachsen-Anhalt und bundesweit enorm. Mit der Aktion „lerntRÄUME gestalten“ macht die GEW darauf aufmerksam, dass für eine zeitgemäße bauliche und technische Ausstattung von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen mehr finanzielles Engagement erforderlich ist. Bund, Länder und Kommunen stehen hierbei gemeinsam in der Pflicht. Auf einer Pressekonferenz in Magdeburg informierten am 9. Juni die Bundesvorsitzende der GEW, Marlis Tepe, und die Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, Eva Gerth, welche Anstrengungen notwendig sind, damit Bildungseinrichtungen den zukünftigen Anforderungen gerecht werden können. Tepe setzte sich für zusätzliche öffentliche Ausgaben im Bildungsbereich ein: „Politik muss endlich mehr Geld für Bildung in die Hand nehmen. Deutschland braucht mehr und bessere Bildung für alle Menschen.“
In unserer Information für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vom 3. April 2018, hatten wir darüber berichtet, dass für Beschäftigte in der „Kleinen EG9“ ab 1. Januar 2018 bzw. ab 1.10.2018 ein Anspruch auf Stufenzulagen entstehen kann, wenn sie mindestens seit 5 Jahren Entgelt nach Entgeltgruppe E9 Stufe 4 erhalten. Diese Zulagen werden in zwei Stufen zum 1.1.2018 in Höhe von 53,41 € und zum 1.10.2018 in Höhe von 53,41 € fällig (106,82€).
„Wir werden das KiFöG bis zum 31.12. 2017 novellieren!“ So lautete eines der politischen Kernvorhaben der sogenannten „Kenia-Koalition“ aus CDU, SPD und Grünen, dessen Realisierung sich nun offensichtlich mit „leichter“ Verspätung auf der Zielgeraden befindet. Am 8. Mai 2018 hatte sich der Koalitionsausschuss auf Eckpunkte für Änderungen in der Kindertagesbetreuung geeinigt. Dass dies möglich war, darf man getrost als positives Signal werten. Die Diskussionen der vergangenen Monate hatten eher nicht darauf hingedeutet, dass ein Kompromiss tatsächlich möglich sei. Aber auch die vielen Proteste von Eltern, Trägern und Beschäftigten sowie die positive Einnahmesituation des Landes dürften einen Beitrag zur Einigung geleistet haben.
Nach Abschluss der Betriebsratswahlen bieten wir allen neu- und wiedergewählten Betriebsratsmitglieder in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfe in freier Trägerschaft die Möglichkeit zu Grundlagenschulungen für Betriebsräte. Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrates sind unabdingbare Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Betriebsratsarbeit aller Betriebsratsmitglieder. Für den Erwerb von grundlegenden Kenntnissen bietet die GEW im Juni sowie im Herbst jeweils zwei zweitägige Schulungen in Magdeburg und Halle an.
Das Ministerium für Bildung hat ganz kurzfristig und mit dem Bewerbungstermin 25. Mai 2018 70 Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Pädagogische Mitarbeiter an Förderschulen ausgeschrieben. Die Einstellungen sind für das kommende Schuljahr vorgesehen und auf ein Jahr befristet.
Wenn auch auf ganz anderer Ebene angesiedelt, schließt sich nach der Kritik am Mathe-Abitur mit der Personalpolitik nach Auffassung der GEW Sachsen-Anhalt ein weiteres Feld an, dass durch die Öffentlichkeit nicht hingenommen werden dürfe.
Uns wurde berichtet, dass Lehrkräfte verpflichtet wurden, Software zum Zeugnisdruck käuflich zu erwerben und diese auf ihren privaten Rechnern zum Ausdrucken der Zeugnisse zu nutzen. Damit erhebt sich die Frage, ob das rechtens ist. Betrachten wir die Frage zunächst arbeitsrechtlich, wobei die Ausführungen für beamtete Lehrkräfte analog gelten. Lehrkräfte stehen in einem Arbeitsverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt, sind als für dieses als Lehrkraft tätig. Nun gibt es zwar keine Arbeitsplatzbeschreibung für Lehrkräfte, aber es bestehen erhebliche Zweifel,
(Dies ist ein GEW-Plus-Beitrag. Das Weiterlesen ist nur für eingeloggte GEW-Mitglieder möglich.)
„Wir begrüßen die Neuregelungen zur Beamtenbesoldung bei den Lehrkräften, die gestern durch den Landtag auf den Weg gebracht wurden“, so die Landesvorsitzende, Eva Gerth, in ihrem politischen Bericht an den am 20. Mai in Magdeburg tagenden Landeshauptausschuss der GEW.
Die Gewerkschaften haben sich mit den Arbeitgebern darauf geeinigt, in dieser Runde alle Tabellenwerte einzeln anzuheben.
Erhöhungen folgen dabei drei Leitprinzipien: • Berufseinsteigerinnen und -einsteiger und damit insbesondere junge Menschen erhalten höhere Gehälter (Stufe 1 aller Entgeltgruppen wird überproportional angehoben). • Beschäftige in sozialen, technischen und IT-Brerufen, in denen das Gefälle zur Wirtschaft besonders groß ist, werden besser bezahlt. • Zugleich machen die Kolleginnen und Kollegen mit den unteren Gehältern einen Sprung, weil sie eine Einmalzahlung erhalten.
Jahressonderzahlung Diese werden für die Beschäftigten in den östlichen Bundesländern schrittweise auf das Westniveau angehoben. Die Jahressonderzahlung wird in vier Schritten über den Zeitraum von vier Jahren angehoben, bis sie 2022 vollständig an das Westniveau angeglichen ist. Der erste Schritt erfolgt 2019 mit einer Anhebung auf 82 Prozent des Westniveaus, 2020 auf 88 Prozent, 2021 auf 94 Prozent und 2022 schließlich 100 Prozent.
Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 26. Februar 2018 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäf-tigten im Geltungsbereich des TVöD. In zwei Verhandlungsrunden haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt.
Die GEW fordert in der Tarifrunde 2018
Erhöhung der Tabellenentgelte um sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten!
Erhöhung der Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende um 100 Euro monatlich!
Zur Durchsetzung dieser Forderungen ruft die GEW ihre tarifbeschäftigten Mitglieder
im Geltungsbereich des TVöD in der Stadtverwaltung Halle(Saale) und im Eigenbetrieb Kita Halle (Saale), (Abfahrt 8:00 ZOB Halle zur Demo und Kundgebung nach Leipzig)
im Geltungsbereich des TVöD in den Kindertagesstätten der Stadt Halberstadt, (Streiklokal Gaststätte „Lindenhof“, Spiegelsbergenweg Halberstadt ab 8:00 Uhr)
am 13. April 2018, zu einem ganztägigen Warnstreik auf.